{"id":3244,"date":"2024-06-17T09:01:02","date_gmt":"2024-06-17T07:01:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.golden-compound.com\/?page_id=3244"},"modified":"2024-11-22T10:17:32","modified_gmt":"2024-11-22T09:17:32","slug":"avb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.golden-compound.com\/en\/avb\/","title":{"rendered":"AVB"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"3244\" class=\"elementor elementor-3244\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-60be248 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"60be248\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-65400c6\" data-id=\"65400c6\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-c3099b8 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"c3099b8\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\"><br>Allgemeine Verkaufs\u2010 und Lieferbedingungen der Golden Compound GmbH<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-a3df525 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"a3df525\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<div><div style=\"text-align: left;\"><p>Allgemeine Verkaufs\u2010 und Lieferbedingungen der Golden Compound GmbH<\/p><p><strong>Geltungsbereich<\/strong><br \/>Nachstehende Bedingungen gelten gegen\u00fcber Unternehmern, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen.<\/p><p><strong>1. Anwendung<\/strong><\/p><ol><li>Auftr\u00e4ge werden erst durch die Auftragsbest\u00e4tigung des Lieferanten verbindlich. Sofern der\u00a0Kunde nicht binnen 5 Werktagen nach Erhalt der Auftragsbest\u00e4tigung deren Inhalt widerspricht,\u00a0kommt der Vertrag zu den dort genannten Bedingungen zu Stande, auch wenn diese aufgrund\u00a0von \u00dcbermittlungs\u2010, Verst\u00e4ndigungs\u2010 oder Schreibfehlern von den urspr\u00fcnglichen\u00a0Vereinbarungen abweichen.\u00a0\u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen sollen in Textform erfolgen. Alle Angebote sind freibleibend,<br \/>soweit sie nicht als Festangebote bezeichnet sind. Mengen\u2010 oder Gr\u00f6\u00dfenangaben sind, soweit\u00a0nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet, unverbindliche N\u00e4herungswerte.<\/li><li>Diese Bedingungen gelten bei st\u00e4ndigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen auch f\u00fcr k\u00fcnftige Gesch\u00e4fte,\u00a0auch wenn nicht ausdr\u00fccklich auf sie Bezug genommen wird, sofern sie bei einem fr\u00fcher vom\u00a0Lieferanten best\u00e4tigten Auftrag in Bezug genommen wurden.<\/li><li>Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden gelten, selbst wenn wir ihnen nicht ausdr\u00fccklich\u00a0widersprechen, nicht, es sei denn, dass sie vom Lieferanten ausdr\u00fccklich schriftlich anerkannt\u00a0werden. Die Regelungen \u00fcber den Fernabsatz im Gesch\u00e4ftsverkehr mit Verbrauchern finden auf\u00a0die Gesch\u00e4ftsbeziehung mit Unternehmern keine, auch nicht entsprechende Anwendung.<\/li><\/ol><p><strong>2. Preise<\/strong><\/p><ol><li>Die Preise gelten im Zweifel ab Werk ausschlie\u00dflich Fracht, Zoll, Einfuhr\u2010 oder\u00a0Ausfuhrnebenabgaben und Verpackung zuz\u00fcglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher H\u00f6he.<\/li><li>\u00c4ndern sich nach Abgabe des Angebotes oder nach Auftragsbest\u00e4tigung bis zur Lieferung die\u00a0ma\u00dfgebenden Kostenfaktoren, insb. f\u00fcr Material, Energie oder Personal um mehr als 5%, so ist\u00a0jede Partei berechtigt, eine Preisanpassung zu verlangen. Diese hat sich danach zu bemessen,\u00a0wie der ma\u00dfgebliche Kostenfaktor den Gesamtpreis ver\u00e4ndert.<\/li><li>Der Lieferant ist bei neuen Auftr\u00e4gen nicht an vorhergehende Preise gebunden.<\/li><\/ol><p><strong>3. Liefer\u2010 und Abnahmepflicht, h\u00f6here Gewalt<\/strong><\/p><ol><li>Lieferfristen beginnen nach Eingang aller f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrages erforderlichen\u00a0Unterlagen, der Anzahlung und der rechtzeitigen Materialbeistellungen, soweit diese vereinbart\u00a0wurden. Mit Meldung der Versandbereitschaft gilt die Lieferfrist eingehalten, wenn sich die\u00a0Versendung ohne Verschulden des Lieferanten verz\u00f6gert oder unm\u00f6glich ist.<\/li><li>Wird eine vereinbarte Lieferfrist infolge eigenen Verschuldens des Lieferanten nicht\u00a0eingehalten, so ist der Kunde in jedem Fall verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zu setzen.<\/li><li>Teillieferungen sind zul\u00e4ssig, soweit zumutbar.<\/li><li>Bei Abrufauftr\u00e4gen ohne Vereinbarung von Laufzeit, Fertigungslosgr\u00f6\u00dfen und\u00a0Abnahmeterminen kann der Lieferant sp\u00e4testens drei Monate nach Auftragsbest\u00e4tigung eine\u00a0verbindliche Festlegung hier\u00fcber verlangen. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht innerhalb\u00a0von drei Wochen nach, ist der Lieferant berechtigt, eine zweiw\u00f6chige Nachfrist zu setzen und\u00a0nach deren Ablauf vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und\/oder Schadensersatz zu fordern.<\/li><li>Erf\u00fcllt der Kunde seine Abnahmepflichten nicht, so ist der Lieferant, unbeschadet sonstiger\u00a0Rechte nicht an die Vorschriften \u00fcber den Selbsthilfeverkauf gebunden, kann vielmehr den\u00a0Liefergegenstand nach vorheriger Benachrichtigung des Kunden freih\u00e4ndig verkaufen.<\/li><li>Ereignisse h\u00f6herer Gewalt berechtigen den Lieferanten, die Lieferung, um die Dauer der Behinderung zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erf\u00fcllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten. Der h\u00f6heren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder unvorhersehbare, unvermeidbare Umst\u00e4nde, z. B. unverschuldete Betriebsst\u00f6rungen oder Transportverz\u00f6gerungen oder \u2010unterbrechungen, unverschuldeter Rohstoff\u2010 oder Energiemangel, gleich, die dem Lieferanten die rechtzeitige Lieferung trotz zumutbarer Anstrengungen unm\u00f6glich machen. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Behinderungen w\u00e4hrend eines Verzuges oder bei einem Unterlieferanten eintreten. Der Kunde kann den Lieferanten auffordern, innerhalb von zwei Wochen zu erkl\u00e4ren, ob er zur\u00fccktreten will, oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern will. Erkl\u00e4rt sich der Lieferant nicht, kann der Kunde vom nicht erf\u00fcllten Teil des Vertrages zur\u00fccktreten.<\/li><li>Der Lieferant wird den Kunden unverz\u00fcglich benachrichtigen, wenn ein Fall h\u00f6herer Gewalt, wie in Absatz 1 ausgef\u00fchrt, eintritt. Er hat Beeintr\u00e4chtigungen des Kunden so gering wie m\u00f6glich zu halten.<\/li><\/ol><p><strong>4. Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p><ol><li>S\u00e4mtliche Zahlungen sind in \u20ac (EURO) ausschlie\u00dflich an den Lieferanten zu leisten. Falls nicht\u00a0anders vereinbart, ist der Kaufpreis f\u00fcr Lieferungen oder sonstige Leistungen ohne Abzug\u00a0innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.<\/li><li>Bei \u00dcberschreitung des vereinbarten Zahlungstermins werden Zinsen in H\u00f6he des gesetzlichen\u00a0Zinssatzes von 8 Prozentpunkten \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz gem. \u00a7 247 BGB berechnet,\u00a0sofern der Lieferant nicht einen h\u00f6heren Schaden nachweist.<\/li><li>Schecks oder Wechsel werden nur bei ausdr\u00fccklicher vorheriger schriftlicher Vereinbarung\u00a0und nur erf\u00fcllungshalber angenommen. S\u00e4mtliche mit ihnen verbundenen Kosten gehen zu\u00a0Lasten des Kunden.<\/li><li>Der Kunde kann nur aufrechnen oder ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht von Zahlungen geltend\u00a0machen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<\/li><li>Die nachhaltige Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umst\u00e4nde, welche ernste\u00a0Zweifel an der Kreditw\u00fcrdigkeit des Kunden begr\u00fcnden, berechtigen den Lieferanten zur\u00a0sofortigen F\u00e4lligstellung aller Forderungen. Dar\u00fcber hinaus ist der Lieferant in diesem Fall\u00a0berechtigt, f\u00fcr noch offenstehende Lieferungen Vorauszahlungen zur verlangen sowie nach\u00a0erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/li><\/ol><p><strong>5. Verpackung, Versand, Gefahren\u00fcbergang und Annahmeverzug<\/strong><\/p><ol><li>Sofern nicht anders vereinbart, w\u00e4hlt der Lieferant Verpackung, Versandart und Versandweg.\u00a0Er ist berechtigt, einen der f\u00fcr seine Versandgesch\u00e4fte von ihm \u00fcblicherweise ausgew\u00e4hlten\u00a0Versender zu den \u00fcblichen, mit diesen vereinbarten Konditionen zu beauftragen.<\/li><li>Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Lieferwerkes auf den\u00a0Kunden \u00fcber. Bei vom Kunden zu vertretenden Verz\u00f6gerungen der Absendung geht die Gefahr\u00a0bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft \u00fcber.<\/li><li>Auf schriftliches Verlangen des Kunden wird die Ware auf seine Kosten gegen von ihm zu\u00a0bezeichnende Risiken versichert.<\/li><li>Im Falle des Annahmeverzuges des Kunden ist der Lieferant berechtigt, die Ware auf Kosten\u00a0des Kunden einzulagern. Sofern der Lieferant die Ware selbst einlagert, stehen ihm Lagerkosten\u00a0in H\u00f6he von 0,5% des Rechnungsbetrages der eingelagerten Ware je angefangene\u00a0Kalenderwoche zu. Die Geltendmachung h\u00f6herer Lagerkosten gegen Nachweis bleibt\u00a0vorbehalten.<\/li><\/ol><p><strong>6. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p><ol><li>Die Lieferungen bleiben Eigentum des Lieferanten bis zur Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher dem Lieferanten gegen den Kunden zustehenden Anspr\u00fcche, auch wenn der Kaufpreis f\u00fcr besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an den Lieferungen (Vorbehaltsware) als Sicherung f\u00fcr die Saldorechnung des Lieferanten. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises eine wechselm\u00e4\u00dfige Haftung des Lieferanten begr\u00fcndet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einl\u00f6sung des Wechsels durch den K\u00e4ufer als Bezogenem.<\/li><li>Eine Be\u2010 oder Verarbeitung durch den Kunden gilt als unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach \u00a7 950 BGB f\u00fcr den Lieferanten ausgef\u00fchrt; dieser wird entsprechend dem Verh\u00e4ltnis des Netto\u2010Fakturenwerts seiner Ware zum Netto\u2010Verkaufspreis der zu be\u2010 oder verarbeitenden Ware Miteigent\u00fcmer der so entstandenen Sache, die als Vorbehaltsware zur Sicherstellung der Anspr\u00fcche des Lieferanten gem\u00e4\u00df Absatz 1 dient.<\/li><li>Bei Verarbeitung (Verbindung\/Vermischung) mit anderen, nicht dem Lieferant geh\u00f6renden Waren durch den Kunden gelten die Bestimmungen der \u00a7\u00a7 947, 948 BGB mit der Folge, dass der Miteigentumsanteil des Lieferanten an der neuen Sache nunmehr als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen gilt.<\/li><li>Die Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware ist dem Kunden nur im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsverkehr und unter der Bedingung gestattet, dass er mit seinen Kunden ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt gem\u00e4\u00df den Abs\u00e4tzen 1 bis 3 vereinbart. Zu anderen Verf\u00fcgungen \u00fcber die Vorbehaltsware, insbesondere Verpf\u00e4ndungen und Sicherheits\u00fcbereignung, ist der Kunde nicht berechtigt.<\/li><li>F\u00fcr den Fall der Weiterver\u00e4u\u00dferung tritt der Kunde hiermit schon jetzt bis zur Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher Anspr\u00fcche des Lieferanten, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung entstehenden Forderungen und sonstigen berechtigten Anspr\u00fcchen gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an den Lieferanten ab. Auf Verlangen des Lieferanten ist der Kunde verpflichtet, dem Lieferanten unverz\u00fcglich alle Ausk\u00fcnfte zu geben und Unterlagen auszuh\u00e4ndigen, die zur Geltendmachung der Rechte des Lieferanten gegen\u00fcber den Abnehmern des Kunden erforderlich sind.<\/li><li>Wird die Vorbehaltsware vom Kunden nach Verarbeitung gem\u00e4\u00df Absatz 2 und\/oder 3 zusammen mit anderen dem Lieferanten nicht geh\u00f6renden Waren weiterver\u00e4u\u00dfert, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung gem\u00e4\u00df Absatz 5 nur in H\u00f6he des Rechnungswertes der Vorbehaltsware des Lieferanten.<\/li><li>\u00dcbersteigt der realisierbare Wert der f\u00fcr den Lieferanten bestehenden Sicherheiten dessen Gesamtforderungen um mehr als 10%, so ist der Lieferant auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Lieferanten verpflichtet.<\/li><li>Pf\u00e4ndungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware von dritter Seite sind dem Lieferanten unverz\u00fcglich anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden, soweit sie nicht von Dritten getragen sind.<\/li><li>Falls der Lieferant nach Ma\u00dfgabe vorstehender Bestimmungen von seinem Eigentumsvorbehalt durch Zur\u00fccknahme von Vorbehaltsware Gebrauch macht, ist er berechtigt, die Ware freih\u00e4ndig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Eine R\u00fccknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erl\u00f6s, h\u00f6chstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Weitergehende Anspr\u00fcche auf Schadensersatz, insbesondere entgangenen Gewinn, bleiben vorbehalten.<\/li><\/ol><p><strong>7. M\u00e4ngelhaftung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel<\/strong><\/p><ol><li>Ma\u00dfgebend f\u00fcr Qualit\u00e4t und Ausf\u00fchrung der Erzeugnisse sind die Informationen auf den Werkspr\u00fcfzeugnissen, welche dem Kunden auf Wunsch vom Lieferanten zur Pr\u00fcfung vorgelegt werden. Im \u00dcbrigen ist auch \u00a7 11 Abs. 1 zu beachten. Der Hinweis auf technische Normen dient der Leistungsbeschreibung und ist nicht als Beschaffenheitsgarantie auszulegen. Es gelten die in den Werkspr\u00fcfzeugnissen eingetragenen Toleranzen. Ohne besondere schriftliche Vereinbarung erfolgt die Fertigung mit branchen\u00fcblichen Materialien und nach den vereinbarten, mangels Vereinbarung nach bekannten Herstellungsverfahren. Geringf\u00fcgige Abweichungen vom Original bei farbigen Produktionen oder Reproduktionen gelten nicht als Mangel.<\/li><li>Wenn der Lieferant den Kunden au\u00dferhalb seiner Vertragsleistung beraten hat, haftet er f\u00fcr die Funktionsf\u00e4higkeit und die Eignung des Liefergegenstandes nur bei ausdr\u00fccklicher vorheriger Zusicherung.<\/li><li>M\u00e4ngelr\u00fcgen sind unverz\u00fcglich schriftlich geltend zu machen. Bei versteckten M\u00e4ngeln ist die R\u00fcge unverz\u00fcglich nach Feststellung zu erheben. In beiden F\u00e4llen verj\u00e4hren, soweit nichts anderes vereinbart, alle M\u00e4ngelanspr\u00fcche zw\u00f6lf Monate nach Gefahren\u00fcbergang.<\/li><li>Bei begr\u00fcndeter M\u00e4ngelr\u00fcge ist der Lieferant zur Nacherf\u00fcllung (nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung) verpflichtet. Kommt er dieser Verpflichtung nicht innerhalb angemessener Frist nach oder schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung wiederholt fehl, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. F\u00fcr weitergehende Anspr\u00fcche, insbesondere Aufwendungsersatz\u2010 oder Schadensersatzanspr\u00fcche wegen Mangel oder Mangelfolgesch\u00e4den, gelten die Haftungsbeschr\u00e4nkungen gem. \u00a7 8. Ersetzte Teile sind auf Verlangen an den Lieferanten unfrei zur\u00fcckzusenden.<\/li><li>Eigenm\u00e4chtiges Nacharbeiten und unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung haben den Verlust aller M\u00e4ngelanspr\u00fcche zur Folge. Nur zur Abwehr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfer Sch\u00e4den oder bei Verzug der M\u00e4ngelbeseitigung durch den Lieferanten ist der Kunde berechtigt, nach vorheriger Verst\u00e4ndigung des Lieferanten nachzubessern und daf\u00fcr Ersatz der angemessenen Kosten zu verlangen.<\/li><li>Verschlei\u00df oder Abnutzung in \u00fcblichem Umfang zieht keine Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche nach sich.<\/li><li>R\u00fcckgriffsanspr\u00fcche gem. \u00a7\u00a7 478, 479 BGB bestehen nur, sofern die Inanspruchnahme des R\u00fcckgriffsberechtigten durch den Verbraucher berechtigt war und nur im gesetzlichen Umfang, nicht dagegen f\u00fcr nicht mit dem Lieferanten abgestimmte Kulanzregelungen und setzen die Beachtung eigener Pflichten des R\u00fcckgriffsberechtigten, insbesondere die Beachtung der R\u00fcgeobliegenheiten, voraus.<\/li><\/ol><p><strong>8. Allgemeine Haftungsbeschr\u00e4nkungen<\/strong><\/p><ol><li>Der Lieferant haftet f\u00fcr Schadens\u2010 oder Aufwendungsersatz nur, soweit ihm, seinen leitenden\u00a0Angestellten oder Erf\u00fcllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrl\u00e4ssigkeit, oder eine Verletzung von\u00a0Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit zur Last f\u00e4llt.<\/li><li>Unber\u00fchrt bleiben die verschuldensunabh\u00e4ngige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz\u00a0sowie die Haftung f\u00fcr die Erf\u00fcllung einer Beschaffenheitsgarantie.<\/li><li>Unber\u00fchrt bleibt auch die Haftung f\u00fcr die schuldhafte Verletzung wesentlicher\u00a0Vertragspflichten; die Haftung ist insoweit jedoch au\u00dfer in den F\u00e4llen des Nr. 1 auf den\u00a0vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschr\u00e4nkt. Unter wesentlichen Vertragspflichten\u00a0sind die grundlegenden, elementaren Pflichten aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis zu verstehen, die in\u00a0besondere Weise f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung oder Erf\u00fcllung des Vertrags von\u00a0Bedeutung sind oder das zwischen den Parteien bestehende Vertrauensverh\u00e4ltnis ganz\u00a0wesentlich beeinflussen, insb. also die Erf\u00fcllung von Lieferpflichten und wichtigen\u00a0Hinweispflichten.<\/li><li>Eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen\u00a0nicht verbunden.<\/li><\/ol><p><strong>9. Entw\u00fcrfe\/Unterlagen\/Dokumente<\/strong><\/p><ol><li>An allen Unterlagen, Zeichnungen und sonstigen Dokumenten des Lieferanten verbleibt\u00a0diesem das alleinige Ausf\u00fchrungs\u2010 und Urheberrecht. Sofern der Kunde Vorlagen und Ideen zur\u00a0Verf\u00fcgung stellt, erh\u00e4lt der Lieferant ein Miturheberrecht in dem Umfang, wie die Vorlage oder\u00a0der Entwurf vom Lieferanten gestaltet wurde.<\/li><li>Sofern kein Auftrag zustande kommt, ist der Kunde verpflichtet, dem Lieferanten alle ihm ausgeh\u00e4ndigten\u00a0Unterlagen einschlie\u00dflich etwa gefertigter Kopien unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben.\u00a0Digitale Vervielf\u00e4ltigungen sind endg\u00fcltig zu vernichten.<\/li><\/ol><p><strong>10. Materialbeistellungen<\/strong><\/p><ol><li>Werden Materialien vom Kunden geliefert, so sind sie auf seine Kosten und Gefahr mit einem angemessenen Mengenzuschlag von mindestens 5% rechtzeitig und in einwandfreier Beschaffenheit anzuliefern.<\/li><li>Bei Nichterf\u00fcllung dieser Voraussetzungen verl\u00e4ngert sich die Lieferzeit angemessen. Au\u00dfer in F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt tr\u00e4gt der Kunde die entstehenden Mehrkosten auch f\u00fcr Fertigungsunterbrechungen.<\/li><\/ol><p><strong>11. Gewerbliche Schutzrechte und Rechtsm\u00e4ngel<\/strong><\/p><ol><li>Hat der Lieferant nach Zeichnungen, Modellen, Mustern oder unter Verwendung von beigestellten Teilen des Kunden zu liefern, so steht der Kunde daf\u00fcr ein, dass Schutzrechte Dritter im Bestimmungsland der Ware hierdurch nicht verletzt werden. Der Lieferant wird den Kunden auf ihm bekannte Rechte hinweisen, ist jedoch zu eigenen Recherchen nicht verpflichtet. Der Kunde hat den Lieferanten von Anspr\u00fcchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen und den Ersatz des entstandenen Schadens zu leisten. Wird dem Lieferanten die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm geh\u00f6riges Schutzrecht untersagt, so ist er \u2013 ohne Pr\u00fcfung der Rechtslage \u2013 berechtigt, die Arbeiten bis zur Kl\u00e4rung der Rechtslage durch den Kunden und den Dritten einzustellen. Sollte dem Lieferanten durch die Verz\u00f6gerung die Weiterf\u00fchrung des Auftrages nicht mehr zumutbar sein, so ist er zum R\u00fccktritt berechtigt.<\/li><li>Dem Lieferanten \u00fcberlassene Zeichnungen und Muster, die nicht zum Auftrag gef\u00fchrt haben, werden auf Wunsch zur\u00fcckgesandt; sonst ist der Lieferant berechtigt, sie drei Monate nach Abgabe des Angebotes zu vernichten. Diese Verpflichtung gilt f\u00fcr den Kunden entsprechend. Der zur Vernichtung Berechtigte hat den Vertragspartner von seiner Vernichtungsabsicht rechtzeitig vorher zu informieren.<\/li><li>Dem Lieferanten stehen die Eigentums\u2010, Urheber\u2010 und ggf. gewerbliche Schutzrechte, insbesondere alle Nutzungs\u2010 und Verwertungsrechte an den von ihm oder von Dritten in seinem Auftrag gestalteten Modellen, Formen und Vorrichtungen, Entw\u00fcrfen, Mustern, Zeichnungen und Produkten zu. Auf Verlangen hat der Kunde die Unterlagen, Dokumente und Muster einschlie\u00dflich aller etwa gefertigten Vervielf\u00e4ltigungen unverz\u00fcglich an den Lieferanten zur\u00fcck zu geben.<\/li><li>Sollten sonstige Rechtsm\u00e4ngel vorliegen, gilt f\u00fcr diese \u00a7 7 entsprechend.<\/li><\/ol><p><strong>12. Lebensmittelechtheit und Recyclingstoffe<\/strong><\/p><ol><li>Sofern ein Produkt f\u00fcr den Kontakt mit Lebensmitteln verwendet werden soll, ist die Eignung des Materials f\u00fcr das konkrete Lebensmittel vorab vom Kunden in eigener Verantwortung zu pr\u00fcfen.<\/li><li>Recyclingrohstoffe werden vom Lieferanten sorgf\u00e4ltig ausgew\u00e4hlt. Regranulatkunststoffe k\u00f6nnen dennoch von Charge zu Charge gr\u00f6\u00dferen Schwankungen in Oberfl\u00e4chenbeschaffenheit, Farbe, Reinheit, Geruch und physikalischen oder chemischen Eigenschaften unterliegen; dies berechtigt den Kunden nicht zu M\u00e4ngelr\u00fcgen gegen\u00fcber dem Lieferanten. Der Lieferant wird jedoch auf Wunsch etwaige Anspr\u00fcche gegen Vorlieferanten an den Kunden abtreten; eine Gew\u00e4hr f\u00fcr den Bestand dieser Anspr\u00fcche \u00fcbernimmt der Lieferant nicht.<\/li><\/ol><p><strong>13. Schlussbestimmungen<\/strong><\/p><ol><li>Erf\u00fcllungsort ist der Ort des Lieferwerkes.<\/li><li>Gerichtsstand ist nach Wahl des Lieferanten sein Firmensitz oder der Sitz des Kunden.<\/li><li>Es gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht unter Ausschluss des EU\u2010<\/li><li>Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Verkaufs\u2010 und Lieferbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen hierdurch nicht beeintr\u00e4chtigt.<\/li><\/ol><\/div><\/div>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Verkaufs\u2010 und Lieferbedingungen der Golden Compound GmbH Allgemeine Verkaufs\u2010 und Lieferbedingungen der Golden Compound GmbH GeltungsbereichNachstehende Bedingungen gelten gegen\u00fcber Unternehmern, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen. 1. Anwendung Auftr\u00e4ge werden erst durch die Auftragsbest\u00e4tigung des Lieferanten verbindlich. Sofern der\u00a0Kunde nicht binnen 5 Werktagen nach Erhalt der Auftragsbest\u00e4tigung deren Inhalt widerspricht,\u00a0kommt der Vertrag [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"ocean_post_layout":"full-screen","ocean_both_sidebars_style":"","ocean_both_sidebars_content_width":0,"ocean_both_sidebars_sidebars_width":0,"ocean_sidebar":"0","ocean_second_sidebar":"0","ocean_disable_margins":"enable","ocean_add_body_class":"","ocean_shortcode_before_top_bar":"","ocean_shortcode_after_top_bar":"","ocean_shortcode_before_header":"","ocean_shortcode_after_header":"","ocean_has_shortcode":"","ocean_shortcode_after_title":"","ocean_shortcode_before_footer_widgets":"","ocean_shortcode_after_footer_widgets":"","ocean_shortcode_before_footer_bottom":"","ocean_shortcode_after_footer_bottom":"","ocean_display_top_bar":"on","ocean_display_header":"on","ocean_header_style":"","ocean_center_header_left_menu":"0","ocean_custom_header_template":"0","ocean_custom_logo":0,"ocean_custom_retina_logo":0,"ocean_custom_logo_max_width":0,"ocean_custom_logo_tablet_max_width":0,"ocean_custom_logo_mobile_max_width":0,"ocean_custom_logo_max_height":0,"ocean_custom_logo_tablet_max_height":0,"ocean_custom_logo_mobile_max_height":0,"ocean_header_custom_menu":"0","ocean_menu_typo_font_family":"0","ocean_menu_typo_font_subset":"","ocean_menu_typo_font_size":0,"ocean_menu_typo_font_size_tablet":0,"ocean_menu_typo_font_size_mobile":0,"ocean_menu_typo_font_size_unit":"px","ocean_menu_typo_font_weight":"","ocean_menu_typo_font_weight_tablet":"","ocean_menu_typo_font_weight_mobile":"","ocean_menu_typo_transform":"","ocean_menu_typo_transform_tablet":"","ocean_menu_typo_transform_mobile":"","ocean_menu_typo_line_height":0,"ocean_menu_typo_line_height_tablet":0,"ocean_menu_typo_line_height_mobile":0,"ocean_menu_typo_line_height_unit":"","ocean_menu_typo_spacing":0,"ocean_menu_typo_spacing_tablet":0,"ocean_menu_typo_spacing_mobile":0,"ocean_menu_typo_spacing_unit":"","ocean_menu_link_color":"","ocean_menu_link_color_hover":"","ocean_menu_link_color_active":"","ocean_menu_link_background":"","ocean_menu_link_hover_background":"","ocean_menu_link_active_background":"","ocean_menu_social_links_bg":"","ocean_menu_social_hover_links_bg":"","ocean_menu_social_links_color":"","ocean_menu_social_hover_links_color":"","ocean_disable_title":"on","ocean_disable_heading":"default","ocean_post_title":"","ocean_post_subheading":"","ocean_post_title_style":"","ocean_post_title_background_color":"","ocean_post_title_background":0,"ocean_post_title_bg_image_position":"","ocean_post_title_bg_image_attachment":"","ocean_post_title_bg_image_repeat":"","ocean_post_title_bg_image_size":"","ocean_post_title_height":0,"ocean_post_title_bg_overlay":0.5,"ocean_post_title_bg_overlay_color":"","ocean_disable_breadcrumbs":"default","ocean_breadcrumbs_color":"","ocean_breadcrumbs_separator_color":"","ocean_breadcrumbs_links_color":"","ocean_breadcrumbs_links_hover_color":"","ocean_display_footer_widgets":"on","ocean_display_footer_bottom":"on","ocean_custom_footer_template":"0","footnotes":""},"class_list":["post-3244","page","type-page","status-publish","hentry","entry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.golden-compound.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/3244","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.golden-compound.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.golden-compound.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.golden-compound.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.golden-compound.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3244"}],"version-history":[{"count":11,"href":"https:\/\/www.golden-compound.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/3244\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4412,"href":"https:\/\/www.golden-compound.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/3244\/revisions\/4412"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.golden-compound.com\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3244"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}